Folgende Referenzmaterialien bieten wir Ihnen an:
a) Referenzzemente VDZ100a, VDZ200a und VDZ300a
Die Referenzzemente VDZ100a (CEM I), VDZ200a (CEM II/B-M (S-LL)) und VDZ300a (CEM III/B) wurden in einem Ringversuch charakterisiert. Jeder dieser Zemente kann in Einheiten von rd. 200 g bezogen werden. Diese Menge teilt sich auf vier Behälter auf, in denen je rd. 50 g Material enthalten ist. Neben den Mittelwerten werden die Vergleichsstandardabweichungen des Ringversuches sowie die daraus abgeleiteten Unsicherheiten der Referenzwerte geliefert. Die Materialien können z. B. zur Kalibrierung oder Qualitätskontrolle in der Laborpraxis eingesetzt werden. Es sind Referenzwerte für folgende Methoden verfügbar:
- Röntgenfluoreszenzanalyse nach DIN EN 196-2
- Nasschemische Analysen nach DIN EN 196-2 (Alkalien, Sulfid, Sulfat, Chlorid)
- Freikalkgehalt
- Mineralphasen nach Röntgendiffraktometrie und Rietveld-Verfeinerung
- Zementzusammensetzung nach CEN/TR 196-4
- Spurenelemente
- Korngrößenverteilung
- Oberfläche nach Blaine
- Dichte
- Hydratationswärme (7 d) gemäß DIN EN 196-11
Ein Datenblatt mit den detaillierten Parametern, Referenzwerten und Unsicherheiten finden Sie hier.
b) Referenz- und Prüfzemente zur Bestimmung wasserlöslichen Chromats
Referenzzement VDZ400:
Der Referenzzement VDZ400 wurde in einem Ringversuch charakterisiert. Es handelt sich hierbei um einen Portlandzement CEM I 42,5 R, dem kein Chromatreduktionsmittel zugesetzt wurde. Die Verpackung eines solchen Zementes ist von besonderer Bedeutung, um die Stabilität des Referenzgehaltes sicherzustellen. Aus diesem Grund wurde das Material in separate Einheiten á 500 g luftdicht in Vakuumverbundbeutel eingeschweißt, sodass jede Einheit ausreichend Material für eine Prüfung am Normmörtel gemäß DIN EN 196-10 bereitstellt.
- rd. 0,3 ppm wasserlösliches Chromat nach DIN EN 196-10
- Verpackungseinheit: 10 x 500 g (separat luftdicht eingeschweißte Einheiten)
Referenzzement VDZ410:
Der Referenzzement VDZ410 wurde in einem Ringversuch charakterisiert. Es handelt sich hierbei um einen Portlandzement CEM I 52,5 N, dem kein Chromatreduktionsmittel zugesetzt wurde. Die Verpackung eines solchen Zementes ist von besonderer Bedeutung, um die Stabilität des Referenzgehaltes sicherzustellen. Aus diesem Grund wurde das Material in separate Einheiten á 500 g luftdicht in Vakuumverbundbeutel eingeschweißt, sodass jede Einheit ausreichend Material für eine Prüfung am Normmörtel gemäß DIN EN 196-10 bereitstellt.
- rd. 6 ppm wasserlösliches Chromat nach DIN EN 196-10
- Verpackungseinheit: 10 x 500 g (separat luftdicht eingeschweißte Einheiten)
Prüfzement „Chromat“ VDZ430 (z. B. für Zulassungsprüfung von Chromatreduzierern):
Bei dem Prüfzement VDZ430 („Chromat“) handelt es sich um einen Portlandzement CEM I 52,5 N, dem kein Chromatreduktionsmittel zugesetzt wurde. Der wasserlösliche Chromatgehalt liegt sicher über 10 ppm, sodass Sie diesen Zement auch für Zulassungsuntersuchungen von Chromatreduzierern einsetzen können.
- Verpackungseinheit: 1 x 5 kg (luftdicht in Vakuumverbundbeutel eingeschweißt)
c) Referenzmaterial zur Chlor- und Heizwertbestimmung
Das Referenzmaterial zur Chlor- und Heizwertbestimmung wurde in einem gemeinsamen Ringversuch mit der Gütegemeinschaft Sekundärbrennstoffe und Recyclingholz e.V. (BGS) durch 43 Prüflaboratorien charakterisiert. Bei dem Material handelt es sich um ein Polymergranulat, dem durch gezielte Zugabe von PVC Chlor in definierter Menge homogen zudosiert wurde.
- Chlorgehalt rd. 8.200 mg/kg nach DIN EN 14582, DIN EN 15408
- Brennwert: rd. 39.200 kJ/kg (nach DIN 51900, DIN EN 15400)
- Verpackungseinheit: rd. 180 g
d) AKR-Prüfzement nach Alkali-Richtlinie
Für die Bestimmung der Alkalireaktivität von Gesteinskörnungen nach der Alkali-Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) müssen Prüfstellen einen einheitlichen AKR-Prüfzement verwenden. Wir stellen Ihnen diesen Zement mit einem hohen Alkaligehalt und wesentliche Informationen zu dessen Eigenschaften zur Verfügung. Schwankungen zwischen unterschiedlichen Prüfstellen werden dadurch reduziert.
e) Referenzgesteinskörnung zur Verwendung im AKR-Schnellprüfverfahren
Für die Bestimmung der Alkalireaktivität von Gesteinskörnungen führen viele Prüfstellen das AKR-Schnellprüfverfahren nach der Alkali-Richtlinie des Deutschen Ausschusses für Stahlbeton (DAfStb) bzw. nach TP B-StB durch. Es entspricht im Wesentlichen der Prüfung gemäß RILEM AAR-2.2. Der gezielt zusammengesetzte Sand weist eine hohe Homogenität auf und kann als Monitoringprobe für diese Verfahren verwendet werden. Der Sand ist in Portionsbeuteln von 1250 g abgepackt, die direkt für die Herstellung eines Mörtels verwendet werden können. Die mittlere Dehnung von Mörtelprismen mit dem Material liegt im VDZ-Labor bei 1,44 mm/m (0,144 %) nach 13 Tagen und bei 1,58 mm/m (0,158 %) nach 14 Tagen.