Änderung der Verordnung über die Verbrennung und die Mitverbrennung von Abfällen (Kabinettsfassung)
Das Bundeskabinett hat am 23. August Änderungen an der Verordnung über die Verbren- nung und Mitverbrennung von Abfällen (17. BImSchV) beschlossen. Anlass dieser Novelle ist die erforderliche Umsetzung der in 2019 neu erlassenen Schlussfolgerungen zum Stand der Technik für die Abfallverbrennung (Durchführungsbeschluss (EU) 2019/2010 der Kommission vom 12. November 2019). Der Durchführungsbeschluss führt neue Emissionsanforderungen (insbesondere abgesenkte Grenzwerte sowie zusätzliche Messverpflichtungen) an Abfallver- brennungsanlagen ein, die entsprechend in der 17. BImSchV national umgesetzt werden müssen. Die novellierten Schlussfolgerungen für die Abfallverbrennung gelten explizit nicht für die Abfallmitverbrennung, wie z. B. auch in Zementwerken. Mehr hierzu in der nachfolgenden PDF-Datei.