Stellungnahme zum Entwurf der Verordnung zur Umsetzung von Artikel 14 der EU-Energieeffizienzrichtlinie und zur Änderung umweltrechtlicher Vorschriften
Mit dem Entwurf der KWK-Kosten-Nutzen-Analyse-Verordnung plant die Bundesregierung, die Vorgaben des Artikels 14 der EU-Energieeffizienzrichtlinie in nationales Recht umzusetzen. Ziel ist es, beim Neubau oder der erheblichen Modernisierung von Energieerzeugungs- oder Industrieanlagen die Betreiber zu einer KWK-Kosten-Nutzen-Analyse zu verpflichten.