Stellungnahme im Zuge der Konsultation zum Eckpunktepapier für eine Festlegung zur Ermittlung sachgerechter Entgelte im Rahmen der Genehmigung von individuellen Netzentgeltvereinbarungen nach § 19 Abs. 2 StromNEV
Die Beschlusskammer 4 der Bundesnetzagentur (BNetzA) hat ein Eckpunkte-papier vorgestellt, das Änderungsvorschläge zu den Erheblichkeitsschwellen für eine Lastverschiebung im Sinne der atypischen Netznutzung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 StromNEV enthält. Der Verein Deutscher Zementwerke (VDZ) begrüßt die Möglichkeit, hierzu Stellung zu nehmen.